Rennregeln Marathon des Sables 2024

RENNORDNUNG 2024

ARTIKEL 1: ORGANISATION

Der 38. MARATHON DES SABLES THE LEGENDARY wird von der ATLANTIDE ORGANIZATION INTERNATIONALE („AOI“) organisiert und findet vom 12. bis 22. April 2024 im Süden Marokkos statt. Diese 38. jährliche Veranstaltung findet unter der Schirmherrschaft des MAROKKANISCHEN TOURISMUSMINISTERIUMS statt und wird rund 1.000 Teilnehmer anziehen.

ARTIKEL 2: DEFINITION DES WETTBEWERBS

Der 38. MARATHON DES SABLES DER LEGENDÄRE ist ein Laufrennen, offen für Läufer und Walker, mit mehreren Etappen, Freistil und Selbstversorgung mit Verpflegung über eine Distanz von etwa 250 km. Jeder Teilnehmer muss seinen eigenen Rucksack mit Lebensmitteln, Schlafausrüstung und anderem Material tragen.

ARTIKEL 3: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der 38. MARATHON DES SABLES DER LEGENDÄRE wird gemäß den allgemeinen Rennbestimmungen und deren Änderungen (Roadbook etc.) sowie den Allgemeinen Verkaufsbedingungen durchgeführt , denen alle Teilnehmer mit der Anmeldung zustimmen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen können auf der institutionellen Website https://www.marathondessables.com/en und auf der Registrierungswebsite https://inscription.marathondessables.com/en eingesehen werden

ARTIKEL 4: ZULASSUNGSBEDINGUNGEN FÜR TEILNEHMER

Es wird jeder akzeptiert, der die folgenden Bedingungen erfüllt: über 18 Jahre, jede Staatsbürgerschaft. Die Teilnehmer müssen im Besitz eines von der Organisation ausgestellten ärztlichen Attestes über ihre Teilnahmefähigkeit und eines Ruhe-EKG-Berichts sein.

Jugendliche über 16 Jahre dürfen am 38. MARATHON DES SABLES THE LEGENDARY mit vorheriger Zustimmung der ATLANTIDE ORGANIZATION INTERNATIONALE und der schriftlichen Genehmigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten teilnehmen. Sie müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Erwachsene.

Aufgrund der Besonderheiten des Rennablaufs (Verpflegungselbstversorgung, Rennordnung) werden keine Begleitpersonen zur Veranstaltung zugelassen.

ARTIKEL 5: KATEGORIEN DER TEILNEHMER

KATEGORIE A: INDIVIDUELLE TEILNAHME

In der Gesamtwertung nimmt jeder männliche oder weibliche Teilnehmer ohne Unterschied des Alters oder des Grads seiner Berufserfahrung teil. Unabhängig von der allgemeinen Klassifizierung werden jedoch folgende Klassifizierungen festgelegt:

  • Weiblich,
  • Veteran M1 (im Alter von 40 bis 49 Jahren),
  • Veteran M2 (im Alter von 50 bis 59 Jahren),
  • Veteran M3 (im Alter von 60 bis 69 Jahren),
  • Veteran M4 (im Alter von 70 bis 79 Jahren),
  • Veteran M5 (ab 80).
  • Veteran F1 (im Alter von 40 bis 49 Jahren),
  • Veteran F2 (im Alter von 50 bis 59 Jahren),
  • Veteran F3 (im Alter von 60 bis 69 Jahren),
  • Veteran F4 (im Alter von 70 bis 79 Jahren),
  • Veteran F5 (ab 80),

Die Einteilung erfolgt nach dem Geburtsjahr.

KATEGORIE B: TEAMTEILNAHME

Ein Team besteht aus mindestens drei Läufern. Um im Rennen zu bleiben, müssen alle drei Teammitglieder das Rennen beenden. Allerdings wird jedes Mitglied als Einzelperson in der Gesamtwertung erfasst.

ARTIKEL 6: PROGRAMM DES RENNENS

12. April: Ankunft in Marokko, Transferbiwak.Verteilung eines Lunchpakets zum Mittagessen und Beginn der Selbstversorgung mit Lebensmitteln im Biwak.

13. April: Technische, administrative und medizinische Formalitäten.

14. April: Etappe 1, Zeitmessung.

15. April: Etappe 2, Zeitmessung.

16. und 17. April: Etappe 3, bekannt als „lange Etappe“, mit Zeitmessung.

18. April: Etappe 4, Zeitmessung.

19. April: Etappe 5, Zeitmessung.

20. April: Etappe 6, Zeitmessung.

Bustransfer zu den Hotels und Verteilung eines Lunchpakets. Abendessen im Hotel im Preis inbegriffen (Getränke nicht inbegriffen).

21. April: Freier Tag. Frühstück. Mittagessen nicht inbegriffen. Abendessen im Hotel im Preis inbegriffen (Getränke nicht inbegriffen). Preisverleihung und Galaabend.

22. April: Ende des MDS-Abenteuers, Abreise der Teilnehmer.Frühstück im Hotel.

ATLANTIDE ORGANIZATION Internationale behält sich das Recht vor, Folgendes zu ändern :

  • das Reglement des 38. MARATHON DES SABLES DER LEGENDÄRE,
  • der Aspekt des Kurses (siehe ART. 21),
  • Ort, Datum und ursprünglicher Bestimmungsort im Falle von Ereignissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen: Wetter, Naturkatastrophe, bewaffneter Konflikt, Invasion jeglicher Art, Hagel, Aussperrung, Pandemie, Epidemie …

ARTIKEL 7: TECHNISCHE, ADMINISTRATIVE UND MEDIZINISCHE ÜBERPRÜFUNGEN

Die Kontrollen finden am 13. April 2024 statt.

Jeder Teilnehmer muss sich den Mitgliedern der Organisation vorstellen, die für die Durchführung dieser Überprüfungen verantwortlich sind. Er oder sie muss vor der Abreise unbedingt seine technischen, administrativen und medizinischen Verpflichtungen (siehe ART. 24, 25, 27 und 28) erfüllt haben. An der Kontrollstelle muss eine genaue Liste der Ausrüstung jedes Teilnehmers erstellt werden (z. B. Pflichtgegenstände, persönliche Gegenstände, Lebensmittel- und Kalorienwert usw.).

Mitglieder der Organisation sind jederzeit berechtigt, die Rucksäcke der Teilnehmer zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Einzelne Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers gemäß obiger Liste sind streng persönlicher Natur. Alle in der Liste fehlenden Gegenstände, sei es weggeworfen, verloren oder gestohlen, werden bestraft. Alle Teilnehmer sind für ihre eigene Ausrüstung verantwortlich und müssen daher die Organisation über fehlende Gegenstände informieren, andernfalls können Strafen erhoben werden (siehe ART. 27 und 28). Alle gefundenen Gegenstände, die nach 24 Stunden nicht abgeholt werden, werden entsorgt, mit Ausnahme von Wertgegenständen.

Während des Rennens werden keine Gegenstände im Rucksack des Teilnehmers von der Organisation aufbewahrt.

ARTIKEL 8: DER ORGANISATION VORBEHALTENE KENNZEICHNUNGEN

Bei der administrativen und technischen Registrierung stellt die Organisation jedem Teilnehmer Folgendes zur Verfügung:

  • 2 Startnummern mit Nummer, ca. 18cm x 16cm
    • eine über dem Nabel
    • eine für den Rücken, zur Befestigung am Rucksack,
  • Ein Notsender SPOT
  • ChronoTag

Diese Erkennungszeichen müssen von den Teilnehmern während des gesamten Rennens getragen und gemäß den Anweisungen der Organisation angebracht werden, andernfalls werden Strafen verhängt. Die Organisation kann jederzeit Kontrollen durchführen. Es ist ausdrücklich verboten, die Startnummern der Organisation mit anderen Aufschriften zu versehen. Jeder Teilnehmer muss unter Androhung einer Strafe dafür sorgen, dass seine ID-Kennzeichnung klar, vollständig sichtbar, in gutem Zustand und an der richtigen Stelle ist (siehe ART. 27 und 28). Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts stellt die Organisation den Teilnehmern Ersatzetiketten zur Verfügung. Das Notsignal muss am Ende des Rennens abgegeben werden. Der Verlust des Seenotsenders wird mit einer Strafe von 100 Euro geahndet (siehe ART. 27 und 28).

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, diese Regel strikt einzuhalten, vorbehaltlich schwerwiegender Strafen im Falle eines Verstoßes (siehe ART. 27 und 28).

ARTIKEL 9: PLATZ FÜR EINZELNE SPONSOREN RESERVIERT

Zusätzlich zu den amtlichen ID-Markierungen können die Teilnehmer weitere verfügbare Kleidungsflächen für einzelne Sponsoren nutzen, z. B. T-Shirts (mit Ausnahme des ausschließlich für die Startnummer reservierten Brustbereichs), Shorts, Socken, Mützen, Rucksäcke usw.

Die Organisation behält sich jedoch das Recht vor, Sponsoring zu verbieten, das als überdimensioniert angesehen wird oder in direkter Konkurrenz zu den Partnern der Organisation steht oder aus anderen Gründen, die die Organisation nicht begründen muss. Die Rennveranstalter werden sehr strenge Vorgaben bezüglich der Platzierung des Ausweises machen. Überlegen Sie sich daher genau, wo Sie Ihre Werbung und Werbung auf Ihren T-Shirts und Rucksäcken platzieren.

ARTIKEL 10: ETAPPENSTART

Etappenstarts sind gruppiert, mit Ausnahme von:

  • die 3., sogenannte „lange“ Etappe, in der die Führenden der Gesamt- und Damenwertung in einer zweiten Welle an den Start gehen.
  • Bei anderen Etappen startet je nach den Vorgaben der Organisation der Letzte in der Gesamtwertung als Erster.

Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Etappe an einer Briefing-Sitzung mit der Rennleitung teilnehmen.

Die Teilnehmer müssen unbedingt zu der von der Organisation angegebenen Zeit starten, vorbehaltlich Strafen (siehe ART. 28).

ARTIKEL 11: ZEITBARRIEREN

Für jede Etappe wird entsprechend ihrer Physiognomie eine maximal zulässige Zeit festgelegt.

Die Schließzeiten der Kontrollpunkte (CP) sind im Roadbook angegeben. Wer bis zum Ablauf der Frist keinen Kontrollpunkt erreicht, wird disqualifiziert (siehe ART. 27 & 28).

ARTIKEL 12: LANGE ETAPPE

Etappe 3, sogenannte „lange“ Etappe – zwischen 75 und 90 km, teilweise nachts und innerhalb einer maximal zulässigen Zeit durchzuführen.

Ab CP4 können die Teilnehmer ihr Biwak an einem beliebigen Ort aufschlagen, sofern sie auf der Streckenachse liegen und gut sichtbar sind.

Scheinwerfer eingeschaltet ab 19 Uhr.

ARTIKEL 13: KONTROLLPUNKTE (CP)

CP befinden sich im Verlauf jeder Etappe des Rennens. Je nach Länge des Rennens gibt es zwei bis sieben CP, die jeder Teilnehmer absolvieren muss, andernfalls werden Strafen verhängt (siehe Art. 27 und 28). Dadurch kann die Organisation Zeiten erfassen und Wasser verteilen (siehe ART.16). An jedem CP steht medizinische Hilfe zur Verfügung.

Die Schließzeiten für jeden CP werden im Roadbook angegeben.

ARTIKEL 14: An jedem Ankunftsposten/Biwak

Bei der Ankunft ist die Wasserverteilungsstelle obligatorisch.

Die Biwaks werden jeden Tag auf zuvor ausgewählten Plätzen aufgestellt, die für die Teilnehmer in Campingplätze umgewandelt werden; Von 8 Teilnehmern nummerierte Zelte, die auf ihrem Online-Konto nach Wohnsitzland gebucht und von der Organisation validiert wurden. Die Nichteinhaltung dieser Zahlen wird mit einer Strafe geahndet (siehe Art. 27 und 28).

Die Teilnehmer können ihre Freizeit nutzen, um sich auf die Nacht vorzubereiten und bei Bedarf medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen.

ARTIKEL 15: RANGLISTE

Die Zeit jedes Teilnehmers wird in Stunden, Minuten und Sekunden erfasst.

KATEGORIE A: EINZELPERSONEN

Die tägliche Rennwertung wird berechnet, indem die Zeit, die für die Durchführung dieser Etappe des Rennens benötigt wurde, zuzüglich gegebenenfalls Strafen addiert wird.

KATEGORIE B: TEAM

Die Zeit jedes Teams entspricht der durchschnittlichen Zeit seiner Mitglieder, einschließlich Strafen.

KATEGORIEN A und B:

Die allgemeine Rangliste wird berechnet, indem die Zeiten für jede Etappe des Rennens addiert werden. Allfällige Reklamationen müssen beim Rennen schriftlich geltend gemacht und den Mitgliedern der Organisation ausgehändigt werden (siehe Art. 27).

ARTIKEL 16: WASSERVERSORGUNG

Die Organisation übernimmt die Wasserversorgung jedes Teilnehmers.

An jedem CP können die Teilnehmer ihre Flasche oder ihren Wasserbeutel an den bereitgestellten Tanks auffüllen. Am Ende jeder Etappe erhält jeder Teilnehmer 5 Liter Wasser für die Nacht und bis zum ersten CP der nächsten Etappe.

Jeder Teilnehmer muss seinen täglichen Wasserbedarf entsprechend der Verteilung des CP decken und ist zu keinem Zeitpunkt in der Lage, die Wasserversorgung aus eigener Kraft zu beschaffen.

Aus Rücksicht auf die Umwelt werden im Biwak alle 5-Liter-Kanister nummeriert und derjenige, dessen Kanister gefunden wurde, wird mit einer Strafe belegt (siehe ART. 27 und 28).

Gehen Sie nie ohne Wasser weg. Sollte sich der Teilnehmer in der Wüste verirren, könnten Wasserreserven lebenswichtig sein.

ARTIKEL 17: MEDIZINISCHE HILFE

Ein speziell ausgewähltes medizinisches Team, spezialisiert auf Sport- und Tropenmedizin, wird während des gesamten Rennens mit Hilfe von Assistenzfahrzeugen vor Ort sein. Es wird jeden Tag am CP und an der Ziellinie ausgehängt und stellt sicher, dass alle Teilnehmer, die unter körperlicher oder geistiger Erschöpfung leiden, ins Basislager zurückgebracht werden. Dem medizinischen Team ist es gestattet, die Kennzeichen zu entfernen und jeden Teilnehmer auszuschließen, der sich körperlich nicht in der Lage fühlt, das Rennen fortzusetzen, und/oder der eine lebenswichtige medizinische Versorgung erhalten hat. (Siehe ART.27 und 28).

ARTIKEL 18: KEIN ABSCHLUSS/AUSSCHLUSS

Unter keinen Umständen (und auf die Gefahr hin, die damit verbundenen Suchkosten bezahlen zu müssen) darf ein Teilnehmer das Rennen verlassen, ohne die Organisation zu informieren und eine offizielle Entlastung der AOI zu unterzeichnen. Wenn ein Teilnehmer das Rennen abbricht, muss er/sie die Organisation so schnell wie möglich benachrichtigen und der Organisation seine/ihre Erkennungszeichen übergeben.

Bei einem Team mit mehr als drei Mitgliedern, bei dem ein Mitglied ausscheidet oder disqualifiziert wird, erhält das Team eine Strafe von einer Stunde (siehe Artikel  27 und 28).

Im Falle einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung kann eine sofortige Rückführung veranlasst werden.

Wenn die körperliche Verfassung des Teilnehmers zufriedenstellend ist, wird er oder sie innerhalb von maximal 48 Stunden nach Unterzeichnung einer offiziellen Haftungsausschlusserklärung von AOI nach Ouarzazate gebracht. Während er auf den Transfer nach Ouarzazate wartet, wird der Teilnehmer automatisch versorgt und muss sein Essen der Organisation übergeben.

In Ouarzazate übergibt die Organisation dem Teilnehmer seine persönliche Tasche und unterstützt ihn bei Bedarf bei der Reservierung eines Hotels. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Teilnehmer.

Ein Arzt steht für Konsultationen und die Überweisung ins Krankenhaus oder eine Krankenschwester zur Behandlung zur Verfügung.

ARTIKEL 19: BODENHILFE

Die Organisation erinnert alle Teilnehmer daran, dass der 38. MARATHON DES SABLES THE LEGENDARY ein Rennen durch die Sahara ist, bei dem die Klima- und Bodenbedingungen extrem sein können. Jegliche Hilfe von außen ist strengstens untersagt . Für den Nachschub während des Rennens wird eine Mindeststrafe von 3 Stunden und ggf. ein Ausschluss verhängt. Kommt ein Teilnehmer zu weit von der Rennstrecke ab und ist eine längere Suche erforderlich, wird er vom Rennen ausgeschlossen und mit einer Geldstrafe von 200 € belegt (siehe ART. 27 und 28).

ARTIKEL 20: VERSICHERUNG

Die Organisation schließt für alle Teilnehmer eine Versicherung ab, die eine medizinische Evakuierung abdeckt.

Die Police deckt Folgendes ab:

GARANTIETABELLE

HILFSGARANTIENDECKE

Rückführung oder Sanitätstransport (A) (A) Tatsächliche Kosten
Such- und Rettungskosten (B)
(Bei berechtigter Nichtverfügbarkeit der Rettungsressourcen des MDS-Veranstalters Unterstützung zusätzlicher von diesem bereitgestellter Notfallressourcen)
(B) 5.000 € inklusive Steuern
Medizinische Kosten, die während des MDS anfallen (C)

  • Zahnpflege (C1)
(C) 15.000 € inklusive Steuern pro Person

(C1) 230 € inklusive Steuern pro Person

Versand von Prothesen (D) (D) Versandkosten
Besuch von einem geliebten Menschen (E) (E) Hin- und Rückfahrtticket *+
Hotelkosten für 35 € inkl. MwSt. pro Nacht / Max. 10 Nächte
Rückführung des Leichnams: 

  • Rückführung des Leichnams (F1)
  • Für den Transport notwendige Bestattungskosten (F2)
(F1) Ist-Kosten
(F2) Ist-Kosten
Sterbeformalitäten (G) (G) Hin- und Rückfahrkarte *

* mit dem Zug der 1. Klasse oder dem Economy-Class-Flugzeug

Alle Teilnehmer nehmen im vollen Wissen über die Risiken teil, die bei dieser Art von Wettbewerb auftreten können. Da die Teilnehmer aus freien Stücken teilnehmen, übernimmt die Organisation keine Verantwortung für etwaige Vorfälle oder Unfälle.

Den Teilnehmern wird dringend empfohlen, eine eigene Unfall- und Todesfall-versicherung abzuschließen.

ARTIKEL 21: WETTER- UND GELÄNDEBEDINGUNGEN

Durchschnittstemperatur im April:

  • Tagsüber 30° C – Nachts 14° C.

Die Temperaturen sind Richtwerte und können bis zu 50 °C schwanken.
Die Route (ca. 250 km) führt über ein breites Geländeangebot. Sollte die Sicht durch einen Sandsturm auf Null sinken, müssen die Teilnehmer abrupt anhalten und auf die Anweisungen des Veranstalters warten.

ARTIKEL 22: MARKIERUNGEN

Die Teilnehmer des 38. MARATHON DES SABLES DER LEGENDÄRE müssen der vom Veranstalter markierten Strecke folgen, andernfalls können je nach Etappe Strafen verhängt werden.

Für jede Etappe wird die Strecke etwa alle 200 Meter mit retroreflektierender Nachtbeleuchtung markiert.

ARTIKEL 23: ROADBOOK

Aus den Aufklärungseinsätzen wird ein Roadbook erstellt. Der genaue Verlauf bleibt geheim und wird erst bei der Verteilung der Roadbooks beim Transfer zum Biwak bekannt gegeben. Es wird verschiedene interessante Dinge zu den Bühnen, zur Unterstützung usw. enthalten.

Teilnehmer werden bestraft, wenn sie ihr Roadbook während des Rennens nicht bei sich haben (siehe ART. 28). Jeden Morgen wird von den Organisatoren eine Besprechung zur Tagesetappe auf Französisch und Englisch abgehalten.

ARTIKEL 24: PFLICHTENDE AUSRÜSTUNG DER TEILNEHMER

Die gesamte obligatorische Ausrüstung und persönliche Gegenstände jedes Teilnehmers (Verpflegung, Überlebensausrüstung und Marathonausrüstung, Hüfttasche …) sollten zwischen 6,5 kg und 15 kg wiegen. Dieses Mindest-/Höchstgewicht beinhaltet nicht die tägliche Wasserversorgung des Teilnehmers.

Jeder Teilnehmer muss die oben genannten Pflichten bei den administrativen und technischen Kontrollen in Marokko erfüllen (siehe ART. 27 und 28).

Stichprobenartige Kontrollen können jederzeit während der Veranstaltung bei jedem Teilnehmer ohne Angabe von Gründen durchgeführt werden.

Essen:

Jeder Teilnehmer muss vom Abend des 12. April bis einschließlich Mittagessen am 20. April für sein eigenes Essen sorgen. Er/sie muss die Art der Nahrung auswählen, die am besten zu seinen/ihren persönlichen Bedürfnissen, seinem Gesundheitszustand, seinen Wetterbedingungen, seinem Gewicht und seinen Rucksackbedingungen passt.

Zwischen dem 14. und 20. April muss jeder Teilnehmer während der Zeitmessungen 14.000 k/Kalorien zu sich nehmen, d. h. mindestens 2.000 k/Kalorien pro Tag, andernfalls wird er bestraft (siehe ART. 27 und 28). Alle Lebensmittel außerhalb der Originalverpackung müssen leserlich mit der Nährwertkennzeichnung versehen sein, die auf dem betreffenden Produkt angebracht ist. Alle Lebensmittel, die nicht in der Originalverpackung verpackt sind, müssen leserlich mit der Nährwertkennzeichnung auf dem betreffenden Produkt versehen sein. Die ersten 4 Mahlzeiten unterliegen keiner Kontrolle.

Gasherde sind strengstens verboten.

Pflichtausrüstung:

  • ein Rucksack WAA ULTRA BAG 20L oder gleichwertig,
  • ein Mindestinhalt von 1,5 Liter Wasser (Kürbis, Wasserbeutel usw.),
  • ein Schlafsack,
  • eine Stirnlampe und einen kompletten Satz Ersatzbatterien oder Ersatzbatterien mit externem/Solar-Ladegerät,
  • 10 Sicherheitsnadeln,
  • ein Kompass, mit 1° oder 2° Genauigkeit,
  • ein Feuerzeug,
  • eine Pfeife,
  • ein Messer mit Metallklinge,
  • ein tropisches Desinfektionsmittel,
  • ein Signalspiegel,
  • ein Überlebensblech aus Aluminium,
  • 14 Würfel Brühe (2 pro Lauftag). Die Verwendung dieser Würfel ersetzt effektiv Salztabletten,
  • eine Tube Sonnencreme mit mindestens 50 ml,
  • 200 Euro oder 2.000 Dirham,
  • den Reisepass oder für marokkanische Einwohner einen Personalausweis, der mindestens bis zum Ende des Aufenthalts in Marokko gültig ist. ABER aus Sicherheitsgründen wird dringend empfohlen, einen Reisepass zu haben, der mindestens einen Monat später gültig ist; Andernfalls lehnt AOI jegliche Verantwortung im Falle eines Problems ab.
  • das von AOI bereitgestellte, vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene Original-ärztliche Attest,
  • das Original-EKG und seine Aufzeichnung.

Marathon-Set:

Es wird von der Organisation bereitgestellt und umfasst Folgendes:

  • ein beim Transfer zum Biwak ausgestelltes Roadbook,
  • Erkennungszeichen (siehe Liste ART.8),

Dieses Marathon-Kit wird bei den technischen und administrativen Kontrollen in Marokko ausgestellt. Das Notsignal muss an der Ziellinie an die Organisation zurückgegeben werden.

ARTIKEL 25: ANMELDUNG, TEILNAHMEGEBÜHREN UND VERWALTUNGSPFLICHTEN

KATEGORIE A: EINZELPERSONEN – 3.540 Euro

OPTION 1: Ohne Flug

Gültig für alle außer Einwohner des Vereinigten Königreichs, Schottlands, Irlands, Wales und der Britischen Inseln.

Die Gesamtkosten des Startgeldes beinhalten:

  • Bustransfers,
  • Gastronomie,
  • Biwak,
  • Hotelübernachtung (2 Tage Halbpension),
  • Wasser während des gesamten Rennens,
  • Rückführungsversicherung (siehe Art. 20),
  • technische Unterstützung,
  • medizinische Assistenz,
  • Luft- und Bodenunterstützung,
  • Marathon-Ausrüstung,
  • Medaille für „Finisher“,
  • T-Shirt,
  • Preisverleihung und Galaabend,
  • Zertifikat für „Finisher“ (herunterladbar 3 Monate nach dem Rennen),
  • Offizieller Film des Rennens (herunterladbar 3 Monate nach dem Rennen).

OPTION 2: Mit Flug ab London – 5.280 €/Person

Gültig nur für Einwohner des Vereinigten Königreichs, Schottlands, Irlands, Wales und der Britischen Inseln.

Die Gesamtkosten des Startgeldes beinhalten:

  • Luftverkehr London/Marokko/London,
  • Bustransfers,
  • Gastronomie,
  • Biwak,
  • Hotelübernachtung (2 Tage Halbpension) mit gehobenen Leistungen,
  • Wasser während des gesamten Rennens,
  • Rückführungsversicherung (siehe Art. 20),
  • technische Unterstützung,
  • medizinische Assistenz,
  • Luft- und Bodenunterstützung,
  • Marathon-Ausrüstung,
  • Medaille für „Finisher“,
  • T-Shirt,
  • Preisverleihung und Galaabend,
  • Zertifikat für „Finisher“ (herunterladbar 3 Monate nach dem Rennen),
  • Offizieller Film des Rennens (herunterladbar 3 Monate nach dem Rennen).

OPTION 3: Ohne Flug – 4.680 €/Person

Gültig nur für Einwohner des Vereinigten Königreichs, Schottlands, Irlands, Wales und der Britischen Inseln.

Die Gesamtkosten des Startgeldes beinhalten:

  • Bustransfers,
  • Gastronomie,
  • Biwak,
  • Hotelübernachtung (2 Tage Halbpension) mit gehobenen Leistungen,
  • Wasser während des gesamten Rennens,
  • Rückführungsversicherung (siehe Art. 20),
  • technische Unterstützung,
  • medizinische Assistenz,
  • Luft- und Bodenunterstützung,
  • Marathon-Ausrüstung,
  • Medaille für „Finisher“,
  • T-Shirt,
  • Preisverleihung und Galaabend,
  • Zertifikat für „Finisher“ (herunterladbar 3 Monate nach dem Rennen),
  • Offizieller Film des Rennens (herunterladbar 3 Monate nach dem Rennen).

KATEGORIE B: TEAM, pro Person 3.640 Euro (Preis für Einwohner außer Frankreich)

Teilnehmer, die ein offizielles Team gründen möchten, um an der Teamwertung teilzunehmen, müssen die Anmeldegebühr zuzüglich 100 Euro bezahlen.

Im Nenngeld sind die gleichen Leistungen und Pflichten wie in der KATEGORIE A enthalten, außerdem:

  • Erwähnung des Teams im Pressepaket,
  • die offizielle Rangliste des Teams,
  • offizielle Rangliste jedes Teammitglieds.

Der Name des Teams und seiner Mitglieder muss bei der Anmeldung angegeben werden.

ONLINE-BEWERBUNGEN FÜR EINZELPERSONEN UND TEAMS

Da die Gesamtzahl der Teilnehmer begrenzt ist, nimmt die Organisation Anmeldungen nur in der Reihenfolge der Anmeldung und abhängig von den verfügbaren Plätzen entgegen.

Die Organisation behält sich das Recht vor, zusätzlich zu den oben genannten Preisen Vorzugspreise oder Sonderaktionen zu organisieren, um den Teilnehmern während eines bestimmten Zeitraums die Möglichkeit zu geben, von Sondertarifen zu profitieren.

Die in den vorliegenden Bestimmungen angegebenen Preise verstehen sich in Euro, einschließlich aller Steuern, zu dem am Tag Ihrer Anmeldung geltenden Satz.

Die Anmeldegebühren können wie folgt bezahlt werden:

  1. ZAHLUNGSPLAN

Zahlung in 1 Rate per Kreditkarte:

Der Gesamtbetrag des gewählten Angebots wird zum Zeitpunkt der Registrierung per Kreditkarte bezahlt.

Zahlung in 2, 3, 4 oder 5 Raten per Kreditkarte:

Wählen Sie bei der Anmeldung die Methode 2x oder 3x kostenlos per Kreditkarte aus, der Betrag wird dann automatisch berechnet und je nach gewählter Methode jeden Monat zum Jahrestag für 2 oder 3 Monate automatisch abgebucht – die letzte Abbuchung erfolgt nicht später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Die Zahlung in 4x und 5x per Kreditkarte ist nur für Anmeldungen möglich, die vor einem bestimmten Datum erfolgen. Der Lastschrifteinzug erfolgt automatisch jeden Monat zum Jubiläumsdatum.

  1. WARTELISTE

Wenn die Anzahl der Sitzplätze für die Ausgabe 2024 erreicht ist, richtet die Organisation auf der Registrierungsseite eine Warteliste ein UND verbreitet diese Informationen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Teilnehmer ein Konto erstellt und mindestens eine Zahlung getätigt hat. Es wird nicht systematisch umgesetzt, dies hängt insbesondere vom Anmeldeschluss ab.

Teilnehmer, die auf dieser Liste aufgeführt sind, haben zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn ein Platz für die Ausgabe 2024 frei wird, wird seine Teilnahme validiert, sofern die Bedingungen für die endgültige Registrierung erfüllt sind (siehe ART. 25 der Rennordnung).
  2. Sollten für die Ausgabe 2024 keine Plätze frei werden, wird die Bewerbung entsprechend den Bedingungen der Ausgabe 2024 vorrangig auf MDS 2025 verschoben.

Um auf dieser Warteliste zu erscheinen, müssen die Teilnehmer:

  • Erstellen Sie ein Konto auf der Online-Bewerbungsseite
  • Bestätigen und leisten Sie die erste Rate: Zahlung per Kreditkarte oder Zahlung per Banküberweisung innerhalb von 8 Tagen.
  1. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer den Status „sympathisches Mitglied“ des Vereins Solidarité MARATHON DES SABLES (SMDS). Sein/ihr finanzieller Beitrag zur Unterstützung des Vereins SMDS wird vom MDS vom Betrag seiner/ihrer Anmeldung abgezogen und an SMDS zurückerstattet.

Für alle verspäteten Zahlungen wird ein Zuschlag von 150 € erhoben.

Alle Zahlungen sollten an ATLANTIDE ORGANIZATION Internationale erfolgen. Bei Banküberweisungen gehen etwaige Bankgebühren zu Lasten des Zahlers .

Die Organisation behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Im Falle einer Absage können für die aktuelle Ausgabe ganz oder teilweise angemeldete Teilnehmer nicht durch eine andere Person ersetzt werden. Bewerbungen sind namentlich.

VERWALTUNGSDATEI

Obligatorische Dokumente zur Übermittlung an die Organisation über das MDS-Online-Bewerbungssystem:

  • Alle Angaben zur Identität des Teilnehmers, Kontaktdaten etc.
  • Fotokopie des aktuell gültigen Reisepasses im JPEG- oder PNG-Format. Es muss mindestens bis zum Ende des Aufenthalts in Marokko gültig sein. ABER aus Sicherheitsgründen wird dringend empfohlen, einen Reisepass zu haben, der mindestens einen Monat später gültig ist; Andernfalls lehnt AOI jegliche Verantwortung ab.
  • 1 Ausweisfoto (3,5 cm breit und 4 cm hoch) im .jpeg- oder png-Format,
  • Im Falle einer Langzeitbehandlung einer chronischen Krankheit ist ein an den medizinischen Leiter gerichteter Brief per Post an:
    AOI – 3 route de Verrières – ZA LES GREVOTTES – 10450 BREVIANDES – FRANKREICH oder per E-Mail an inscription@marathondessables.com erforderlich .
  • Hotelform.,
  • Presseformular.

MEDIZINISCHE DATEI

Das ärztliche Attest der Organisation (zum Herunterladen in Ihrem Online-Konto ab dem 11. März 2024) und der Ruhe-EKG-Bericht (EKG) mit Diagramm, die weniger als 30 Tage vor Beginn des Rennens, also vom 12. März 2024, datiert sind, müssen während des Rennens vorgelegt werden die administrativen, technischen und medizinischen Kontrollen am 13. April 2024.  Es werden nur die datierten und unterschriebenen Originaldokumente akzeptiert (ungültige Fotokopie) . Die Nichtvorlage dieser Dokumente wird mit Strafen geahndet (siehe ART.27 und 28). Darauf müssen die Unterschrift und der Stempel des Arztes angebracht sein.

Das Elektrokardiogramm der Anstrengung wird für Teilnehmer über 40 Jahre empfohlen. Es ist nicht verpflichtend und ersetzt nicht das Ruhe-EKG und seinen Plan. Dieses kann dem ärztlichen Attest beigefügt und in Marokko vorgelegt werden.

ARTIKEL 26: VERFALLENDE STORNIERUNGEN

26.1  : Allgemeiner Zustand

Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen Stornierungen und Rückerstattungsanträge schriftlich per Einschreiben erfolgen.

Stornierungsrückerstattungen erfolgen auf folgender Grundlage:

  • Bis einschließlich 31. Juli 2023 haben Teilnehmer Anspruch auf eine volle Rückerstattung.
  • Bei einer Stornierung zwischen dem 1. August und dem 30. September 2023 wird eine Anzahlung von 600 Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  • Im Falle einer Stornierung zwischen dem 01.10.2023 und dem 31.10.2023 werden 20 % der vollen Anmeldegebühr von der Organisation einbehalten.
  • Im Falle einer Stornierung zwischen dem 01.11.2023 und dem 30.11.2023 werden 40 % der vollen Anmeldegebühr von der Organisation einbehalten.
  • Im Falle einer Stornierung zwischen dem 01.12.2023 und dem 31.12.2023 werden 50 % der vollen Anmeldegebühr von der Organisation einbehalten.
  • Im Falle einer Stornierung zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.01.2024 werden 60 % der vollen Anmeldegebühr von der Organisation einbehalten.

Nach dem 31.01.2024 um Mitternacht wird keinem Erstattungsantrag stattgegeben.
Es wird klargestellt, dass der Teilnehmer kein Widerrufsrecht gemäß Artikel  L.221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes hat.

Wichtig: Was die Reiserücktrittsversicherung betrifft, weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei der Stornierung der Teilnahme um einen Fall höherer Gewalt handelt und wir Ihnen daher dringend empfehlen, eine Versicherung abzuschließen.
Im Falle einer Stornierung Ihrer Registrierung kann AOI Ihren Anspruch, aus welchem ​​Grund auch immer, nicht berücksichtigen. Die Rückerstattung erfolgt nach der festgelegten Staffelung (siehe Art. 26 der Rennordnung).

26.2  : Bedingung für die Verschiebung der Anmeldung

Eine Übertragung einer Anmeldung vom MDS 2024 auf die MDS 2025-Ausgabe ist nach folgendem Zeitplan und unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Bis zum 31. Januar 2024 ist eine Verschiebung auf die nächste Ausgabe kostenfrei möglich.
  • Vom 01. Februar bis 29. Februar 2024, inklusive: 600 € Gebühr für eine Stundung.
  • Ab 1. März 2024 : keine Verschiebung möglich.

Anträge auf Verschiebung müssen per E-Mail mit Empfangsbestätigung an inscription@marathondessables.com gestellt werden .

Bei einer Verschiebung der Anmeldung oder einer Umbuchung auf ein teureres Angebot muss der Teilnehmer die Preisdifferenz bezahlen. Im umgekehrten Fall erstattet die Organisation die Differenz nicht.

26.2  : Bedingung für die Verschiebung der Anmeldung

Im Falle einer Stornierung einer verschobenen Anmeldung durch den Teilnehmer sieht der Rückerstattungsplan für die Stornierung wie folgt aus:

Anträge auf Verschiebung müssen per E-Mail an inscription@marathondessables.com gestellt werden . Für die Berechnung der Stornogebühr bei verspäteter Anmeldung und damit für den Betrag, der vom Veranstalter erstattet werden kann, wird das Eingangsdatum der E-Mail herangezogen.

Schließlich ist es nicht möglich, eine bereits verschobene Anmeldung zu verschieben. Pro Teilnehmer ist nur eine einmalige Verschiebung seiner Erstanmeldung zulässig.

ARTIKEL 27: FEHLVERHALTEN UND STRAFEN

Verwaltungsablauf

Jeder Teilnehmer, dessen Angaben im Online-Bewerbungsverfahren am 15.12.2023 unvollständig sind, wird mit einer 30-minütigen Strafe belegt (siehe ART. 28). Nach dem 15.01.2024 wird die Anmeldung von Teilnehmern, die noch keine vollständigen Angaben gemacht haben, storniert (siehe ART.26, ART.28).

Technische und administrative Kontrollen

Verspätet sich ein Teilnehmer zu diesen Kontrollen am 12. April um mehr als 30 Minuten, wird er mit der Dauer seiner Verspätung bestraft.

Wenn ein Teilnehmer nicht den Nachweis erbringt, dass er über die gesamte Pflichtausrüstung verfügt, wird er bestraft oder disqualifiziert.

Die Nichteinhaltung des Mindest- oder Höchstgewichts der Ausrüstung führt ebenfalls zu einer Strafe (siehe ART. 28).

Krankenakte

Bei den medizinischen Kontrolluntersuchungen in Marokko am 13. April 2024 müssen die Teilnehmer das ärztliche Attest der Organisation und ihr Ruhe-Elektrokardiogramm mit Durchzeichnung vorlegen. Diese beiden Dokumente müssen mindestens 30 Tage vor Beginn des Rennens, also ab dem 12. März 2024, unterzeichnet und datiert sein.

Wenn diese Dokumente nicht korrekt ausgefüllt und unterschrieben sind, werden sie nicht akzeptiert. Diese Teilnehmer können jedoch nach einer Untersuchung durch die Ärzte der Organisationen und vorbehaltlich ihrer Zustimmung teilnehmen. Jedes dieser Dokumente kann im Biwak gegen eine pauschale Strafe von 200 Euro vorgelegt werden, die vor Ort in bar zu zahlen ist.

Außerdem wird eine Strafe von einer Stunde pro fehlendem Dokument verhängt (siehe ART. 28).

Liste der persönlichen Gegenstände

Wer ein oder mehrere Elemente seiner persönlichen Ausrüstung zurücklässt, sollte den Biwakwart informieren.

Teilnehmer, die an keiner Kontrollstelle das Fehlen persönlicher Gegenstände nachweisen können, werden streng bestraft (siehe ART. 28).

Essen

14.000 obligatorische k/Kalorien. Bei stichprobenartigen Kontrollen erhält jeder Teilnehmer, der während des Rennens die Mindestmenge von 2.000 k/Kalorien pro Tag nicht vorweisen und belegen kann, eine 2-Stunden-Strafe (siehe ART. 28).

ID-Markierungen

Bei Verlust oder Beschädigung von Ausweismarkierungen sind die Mitglieder der Organisation unverzüglich zu benachrichtigen, andernfalls wird eine Strafe verhängt.

Teilnehmer, die ihre Ausweismarkierung nicht tragen, können mit der Disqualifikation vom Rennen rechnen (siehe ART. 8, 9 und 28).

Der Verlust des Notsenders wird mit einer Strafe von 100 Euro geahndet (siehe ART. 28).

Eine Manipulation der ID-Markierungen führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers (siehe ART. 28).

Start des Rennens

Teilnehmer, die zu Beginn jeder Etappe nicht an der Startlinie erscheinen, werden mit der der Verspätung entsprechenden Zeit bestraft. Bei einer Dauer von mehr als 30 Minuten wird der Teilnehmer disqualifiziert und sein Ausweis wird den Mitgliedern der Organisation ausgehändigt (siehe ART. 28).

Bei Nichteinhaltung der Startreihenfolge in der Nonstop-Etappe wird eine Strafe von drei Stunden verhängt.

Überprüfen Sie Beiträge/Zeitüberprüfung

Auf jeder Etappe im Ziel und auf der Strecke ist die Zeitkontrolle beim CP obligatorisch und liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Der erste Verstoß führt zu einer Strafe von einer Stunde, der zweite Verstoß zu einer Strafe von zwei Stunden und der dritte Ausschluss aus dem Rennen (siehe ART. 28).

Maximal zulässige Zeit

Jeder Teilnehmer, der die maximal zulässige Zeit für jede Etappe überschreitet, wird disqualifiziert und muss seine Startnummer an den Sportkommissar zurückgeben. Jeder Teilnehmer, der nach Ablauf der Frist bei einem CP eintrifft, wird disqualifiziert (siehe ART. 28).

Notsignal/Taschenlampe/Leuchtende Signalstäbe/Startnummer

Während der Etappen gelten folgende Strafen (siehe ART. 28):

  • 1 Stunde für die Verwendung eines Notsignals ohne triftigen Grund,
  • 30 Minuten für einen nach 19 Uhr nicht eingeschalteten Scheinwerfer,
  • 30 Minuten für das Fehlen leuchtender Signalstäbe nach 19 Uhr.
  • 30 Minuten für nicht sichtbare Startnummern.

Rückzug / Eliminierung

Jeder Teilnehmer, der sich vom Rennen zurückzieht, muss so schnell wie möglich einen Verantwortlichen der Organisation benachrichtigen.

Der Rückzug eines Teammitglieds in einem Team mit mehr als 3 Mitgliedern führt zu einer einstündigen Strafe für dieses Team, vorausgesetzt natürlich, dass noch mindestens 3 Personen im Rennen sind (siehe ART. 28).

Doping

Jeder vom medizinischen Team festgestellte Konsum illegaler Drogen durch einen Teilnehmer führt zum Ausschluss dieser Person aus dem Rennen (siehe ART. 28).

Verhalten

Jedes unangemessene oder schädliche Verhalten kann schwere Strafen nach sich ziehen (siehe ART. 28).

Mobiltelefone dürfen im Biwak und an den CPs nicht benutzt werden (siehe ART. 28).

Land- und medizinische Hilfe

Jegliche Form fremder Hilfe ist strengstens untersagt.

Für betrügerische fremde Hilfe bei der Versorgung eines Teilnehmers mit Speisen oder Getränken wird eine Strafe von drei Stunden bis zum Ausschluss aus dem Rennen geahndet. Längere Suchvorgänge aufgrund übermäßiger Abweichung von der Route führen zum Ausschluss vom Rennen und einer Geldstrafe von 200 € (siehe ART. 28).

Die Verwendung von Transportmitteln mit 2 oder 4 Rädern führt zum Ausschluss aus dem Rennen.

Die Entgegennahme von zusätzlichem Wasser in bestimmten Fällen (aufgrund von Mangel, Verlust oder ausgelaufener Flasche) und mit Zustimmung der Mitglieder der Organisation führt beim ersten Mal zu einer Strafe von 30 Minuten, beim zweiten Mal zu einer Stunde und zur Disqualifikation Rennen zum dritten Mal.

Unverzichtbare medizinische Hilfe (z. B. Rehydrierung, Gipsverband usw.) führt beim ersten Mal zu einer zweistündigen Strafe und beim zweiten Mal zum Ausschluss aus dem Rennen.

Wasser und Umwelt

Jeder im Biwak gefundene Wasserbehälter wird mit einer Strafe belegt (siehe ART. 28). Das Wegwerfen von Lebensmittelverpackungen oder anderen Gegenständen auf der Rennstrecke ist strengstens verboten und wird geahndet (siehe ART. 28).

Biwak

Die Zelte sind nummeriert und dem Wohnsitzland zugeordnet.

Die Teilnehmer müssen unbedingt in den für sie reservierten Zelten übernachten. Die Nichteinhaltung der zugeteilten Zahlen wird mit einer Strafe geahndet (siehe ART. 28).

Beschwerden

Alle Beschwerden von Teilnehmern müssen schriftlich an die Rennleitung gerichtet werden:

  • Während des Rennens sollte es den Mitgliedern der Organisation im Biwak der Teilnehmer übergeben werden. Antworten innerhalb von 24 Stunden.
  • Nach dem Rennen, am 21. April, in Ouarzazate, zum Informationspunkt der Teilnehmer (siehe Roadbook)
  • Nach dem 21. April und bis zum 5. Mai an AOI – 3 route de Verrières – ZA LES GREVOTTES – 10450 BREVIANDES – FRANKREICH oder per E-Mail: news@marathondessables.com

ARTIKEL 28: ZUSAMMENFASSUNG DER STRAFEN

GRUND FÜR DIE STRAFFE BESEITIGUNG TYPENSTRAFE
Online-Bewerbungsprozess am 15.12.2023 unvollständig 30 MINUTEN
Online-Bewerbungsprozess am 15.01.2024 unvollständig

X

Mehr als 30 Minuten Verspätung beim Check-in durch den Administrator/Techniker GLEICH MIT VERSPÄTUNG
Keine Vorlage eines AOI-ärztlichen Attests und/oder eines Ruhe-EKG-Berichts X – WENN MEDIZINISCH

ABLEHNUNG

200 € Bußgeld + 1 Stunde pro Dokument
Keine Vorlage eines MDS-Rucksacks oder eines gleichwertigen Produkts, ein Mindestinhalt von 3 Litern Wasser (Kürbis, Wasserbeutel usw.) X
Keine Vorlage eines Ausweises X
Keine Präsentation des Schlafsacks, Kompass mit 1° oder 2° Genauigkeit 3 H
Keine Präsentation von Notsignal, Roadbook, 14 Würfel Brühe, 2.000 Kalorien/Tag, Aluminium-Survival-Blatt 2 H
Keine Vorlage von 10 Sicherheitsnadeln, Messer mit Metallklinge, Pfeife, Antiseptikum, Spiegel, Stirnlampe + Batterien, Feuerzeug, Sonnencreme 50 ml, 200 € oder 2.000 DHS in bar 1 H
Taschengewicht nicht eingehalten 1 H
Persönliche Ausrüstung fehlt 30 MINUTEN
Kein Lätzchen 2. / X 1. / ACHTUNG
Nichtbeachtung der ID-Markierungen und ihrer Positionierung 3./X 1./WARNUNG
2./30 MINUTEN
Manipulation am Lätzchen X
Verspätung beim Briefing vor jeder Etappe 30 MINUTEN
Verspätung von mehr als 30 Minuten beim Verlassen der Etappe X
Überschreitung der maximal zulässigen Zeit X
CP außerhalb der Zeit X
Kein Check-in am Kontrollpunkt 3./X 1./ 1 H.
2./ 2. H
Abfahrt außerhalb der Zeit 30 MINUTEN
Nichtbeachtung der Markierungen, Nichteinhaltung der Startprozedur MINDESTENS 3 STUNDEN
Ungerechtfertigter Einsatz von Notsendern 1 H
Scheinwerfer ausgeschaltet, keine leuchtenden Signalstäbe, Startnummern nicht sichtbar 30 MINUTEN
Rückzug X
Verlassen eines Teammitglieds für ein Team mit mehr als 3 Mitgliedern 1 H
Verlassen eines Teammitglieds, das das Team kurz verlässt (weniger als 3) DISQUALIFIZIERUNG
DES TEAMS
Doping / Nutzung von Transportmitteln X
Bodenunterstützung 2. / X 1. / MINDESTENS 3 Std
Empfang von zusätzlichem Wasser 3./X 1./30 MINUTEN
2./1 Std
Lebenswichtige medizinische Hilfe 2. / X 1. / 2. H
Weit vom Kurs abgekommen 200 €
Wasser und Umwelt 3./X 1. / 30 MINUTEN
2. / 1 ​​Std
Missachtung der von AOI reservierten Zelte 1. / 30 MINUTEN
2. / 1 ​​Std
Verlust des Notsignals 100 €
Unangemessenes oder schädliches Verhalten 2. / X 1./1.H

ARTIKEL 29: FOTOBERICHT

ATLANTIDE ORGANIZATION INTERNATIONALE behält sich alle exklusiven Rechte für die Fotoberichterstattung über den 38. MARATHON DES SABLES THE LEGENDARY vor. Die Teilnehmer müssen zustimmen, dass ATLANTIDE ORGANIZATION INTERNATIONALE ihre Identität sowie ihre individuellen oder kollektiven Bilder ausschließlich für alles verwenden darf, was direkt oder indirekt mit ihrer Teilnahme am MARATHON DES SABLES zusammenhängt. Während des MARATHON DES SABLES gemachte Standbildkameras, Videos oder Filme dürfen von den Teilnehmern, ihren Begleitern oder Trainern nur mit vorheriger Genehmigung oder Akkreditierung von ATLANTIDE ORGANIZATION INTERNATIONALE für andere als persönliche Zwecke verwendet werden. Daher muss für jedes Buch- oder Filmprojekt (Kurzfilm, Spielfilm) die vorherige Genehmigung von ATLANTIDE ORGANIZATION INTERNATIONALE eingeholt werden. E-Mail: news@marathondessables.com

ARTIKEL 30: PREISLISTE

ALLGEMEINE RANGLISTE:
Individuell
1. Preis
2. Preis
3. Preis
4. bis 10. Preis
Trophäe / 5.000 €
Trophäe / 3.000 €
Trophäe / 1.500 €
Trophäe, Gutschrift von 500 € für die nächste Anmeldung.
Team
1. Mannschaft,
2. Mannschaft,
3. Mannschaft
Trophäe / 4.000 €
Trophäe / 3.000 €
Trophäe / 2.000 €
SPEZIELLE KATEGORIEN:
Damen-Rangliste
1. Preis
2. Preis
3. Preis
Trophäe / 5.000 €
Trophäe / 3.000 €
Trophäe / 1.500 €
Veteranen-Rangliste der Männer
1. Veteran M1
1. Veteran M2
1. Veteran M3
1. Veteran M41. Veteran M5
Trophäe / 1000 €*
Trophäe / 500 €*
Trophäe
TrophäeTrophäe
Rangliste der Veteranen der Frauen
1. Veteran F1
1. Veteran F2
1. Veteran F3
1. Veteran F41. Veteran F5
Trophäe / 1000 €*
Trophäe/ 500 €*
Trophäe
TrophäeTrophäe
Tägliche Rennherausforderung:  männliche und weibliche Kategorien: eine Gutschrift von 400 Euro pro Etappe für die nächste Anmeldung zum MARATHON DES SABLES. Diese Ermäßigungen können maximal auf ein komplettes Startgeld kumuliert werden.
*Darf nicht zum gewonnenen Preisgeld in Einzel- und Frauenwertungen addiert werden.

 38. AUFLAGE

Vom 12. bis 22. April 2024 ~ 250 km in 6 Tagen

ARTIKEL 1: ORGANISATION

ARTIKEL 2: DEFINITION DES WETTBEWERBS

ARTIKEL 3: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 4: ZULASSUNGSBEDINGUNGEN FÜR TEILNEHMER

ARTIKEL 5: KATEGORIEN DER TEILNEHMER

ARTIKEL 6: PROGRAMM DES RENNENS

ARTIKEL 7: TECHNISCHE, ADMINISTRATIVE UND MEDIZINISCHE ÜBERPRÜFUNGEN

ARTIKEL 8: DER ORGANISATION VORBEHALTENE KENNZEICHNUNGEN

ARTIKEL 9: PLATZ FÜR EINZELNE SPONSOREN RESERVIERT

ARTIKEL 10: ETAPPENSTART

ARTIKEL 11: STUFE 1, 2, 3 und 5

ARTIKEL 12: LANGE ETAPPE

ARTIKEL 13: KONTROLLPUNKTE

ARTIKEL 14: An jedem Ankunftsposten/Biwak

ARTIKEL 15: RANGLISTE

ARTIKEL 16: WASSERVERSORGUNG

ARTIKEL 17: MEDIZINISCHE HILFE

ARTIKEL 18: AUSFALLEN/ELIMINIEREN

ARTIKEL 19: BODENHILFE

ARTIKEL 20: VERSICHERUNG

ARTIKEL 21: WETTER- UND GELÄNDEBEDINGUNGEN

ARTIKEL 22: MARKIERUNGEN

ARTIKEL 23: ROADBOOK

ARTIKEL 24: PFLICHTENDE AUSRÜSTUNG DER TEILNEHMER

ARTIKEL 25: ANMELDUNG, TEILNAHMEGEBÜHREN UND VERWALTUNGSPFLICHTEN

WETTBEWERBSREGELN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GESUNDHEITSPOLITIK

ARTIKEL 26: VERFALLENDE STORNIERUNGEN

ARTIKEL 27: FEHLVERHALTEN UND STRAFEN

ARTIKEL 28: ZUSAMMENFASSUNG DER STRAFEN

ARTIKEL 29: FOTOBERICHT

ARTIKEL 30: PREISLISTE

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