Eiger Ultra Trail 2014 Regularien

WettkampfreglementEUT Logo grey
Eiger Ultra Trail 19. & 20. Juli 2014
Wettkampfreglement Eiger Ultra Trail

Das Reglement ist in der männlichen Form geschrieben. Es sind damit jeweils Teilnehmer und Teilnehmerinnen angesprochen.

1. Organisation

Der Eiger Ultra Trail wird vom Verein Running Grindelwald organisiert. Der Verein verfügt über
Statuten, einen gewählten Vorstand und veranstaltet eine jährliche Mitgliederversammlung.

2. Wettkampf

Der Eiger Ultra Trail ist ein Anlass der mehrere Wettkampfstrecken umfasst. Es stehen drei
verschiedene Strecken zur Verfügung. Jeder Wettkampf besteht aus einer Strecke, die in einem
Zeitlimit zurückgelegt wird.

2.1 Strecken

 E101 Länge 101 km + 6690m / – 6690m Start & Ziel Grindelwald
 E51 Länge 51 km + 3110m / – 3110m Start & Ziel Grindelwald
 E16 Länge 16 km + 960m / – 960m Start & Ziel Grindelwald

2.2 Startzeiten

 E101 19.07.2014 04:00 Uhr
 E51 19.07.2014 07:00 Uhr
 E16 19.07.2014 10:00 Uhr

2.3 Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am Eiger Ultra Trail gelten für die Austragung 2014 folgende
Altersvorschriften:
 E101 ab Jahrgang 1994 und älter
 E51 ab Jahrgang 1996 und älter
 E16 ab Jahrgang 1998 und älter
Eine sehr gute körperliche Verfassung und Erfahrung im Trail Running ist Voraussetzung für die
Bewältigung der Strecke E101. Zudem muss jeder Teilnehmer fähig sein, die Strecke gemäss der
Ehtik im Trail Running in einer teilweiser Autonomie (teilweiser Selbstversorgung) absolvieren zu
können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme
auszuschliessen.

2.4 Briefing der Teilnehmer E101 & E51

Am Freitagabend 18. Juli 2014 findet eine obligatorische Teilnehmer-Informationsveranstaltung
statt. Dies beinhaltet primär den Wettkampfablauf sowie Sicherheitsaspekte.

2.5 Anzahl Startplätze

Für die verschiedenen Strecken sind folgende Maximalteilnehmerzahlen respektive
Maximalstartplätze vorgesehen:
 E101 500 Teilnehmer
 E51 500 Teilnehmer
 E16 400 Teilnehmer
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die maximale Teilnehmerzahl anzupassen. Die
Startplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge vergeben.

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online auf www.eigerultratrail.ch. Die Erfassung und Bewirtschaftung der
Teilnehmerdaten geschieht durch Datasport. Mit der Anmeldung am Eiger Ultra Trail
akzeptieren Sie das Wettkampfreglement.

3.1 Startgeld

 E101 CHF 155.- (bis 28. Februar 2014) CHF 185.- (vom 01. März bis 16. Juli 2014)
 E51 CHF 95.- (bis 28. Februar 2014) CHF 115.- (vom 01. März bis 16. Juli 2014)
 E16 CHF 45.- bis 16. Juli 2014
Nachmeldungen vor Ort sind für E51 & E16, ausser bei Ausverkauf gegen einen Zuschlag
möglich:
 E51 Startgeld Nachmeldung CHF 115.-, Zuschlag CHF 30.-, Total CHF 145.- E16 Startgeld Nachmeldung CHF 45.-, Zuschlag CHF 15.-, Total CHF 60.-Bei Couples bezieht sich das Startgeld pro Person. Die Bezahlung erfolgt mit gängigen
Kreditkarten, Lastschriftverfahren oder Banküberweisung. Nachmeldungen können vor Ort in
Bar in CHF und Euro beglichen werden. Im Startgeld sind alle im Reglement enthaltenen
Leistungen inbegriffen.
Die Anmeldung ist definitiv. Eine Streckenänderung auf eine kürzere Distanz ist in
Ausnahmefällen möglich. Eine Ummeldung (Änderung des Trail, z.B. von E101 nach E51) nach
Startnummernvergabe resultiert in einer Gebühr von CHF 20.-. Die Startnummernvergabe
erfolgt eine Woche bis 10 Tage vor dem Event. Eine allfällige Startgelddifferenz wird nicht zurück
erstattet.

3.2 Kategorien

E101 Seniors Damen/Herren 1975-1994
Seniors I Damen/Herren 1965-1974
Seniors II Damen/Herren 1955-1964
Seniors III Damen/Herren 1954 und älter
E51 Seniors Damen/Herren 1975-1996
Seniors I Damen/Herren 1965-1974
Seniors II Damen/Herren 1955-1964
Seniors III Damen/Herren 1954 und älter
Couple* Damen/Herren 1996 und älter
Mixed Couple* 1996 und älter
E16 Junioren Damen/Herren 1997-1998
Seniors Damen/Herren 1975-1996
Seniors I Damen/Herren 1965-1974
Seniors II Damen/Herren 1955-1964
Seniors III Damen/Herren 1954 und älter
* Couple: die komplette Strecke E51 in der Kategorie Couple wird im 2er Team absolviert. Möglich sind Couples
bestehend aus zwei Männern, zwei Frauen oder gemischte Couples sogenannte „Mixed Couple“ (Frau und Mann).

3.3 Annullierung der Anmeldung

Es wird empfohlen, direkt bei der Anmeldung eine Annullierungsversicherung abzuschliessen.
Diese Versicherung ermöglicht die Rückerstattung des Startgeldes bei folgenden Gründen:
 Unfall, schwere Krankheit (ärztliches Zeugnis, dass die Unfähigkeit zur Teilnahme am
Wettkampf bestätigt)
 tragische familiäre Ereignisse
Die Rückerstattungsbedingungen sind den Angaben in den Versicherungsbedingungen zu
entnehmen.

4. Prinzip der teilweisen Selbstversorgung

Der Wettkampf findet in teilweiser Autonomie statt. Das heisst, jeder Athlet hat die Fähigkeit
zwischen den Verpflegungs- und Kontrollposten, bezüglich Verpflegung, Ausrüstung,
Orientierung und Sicherheit zurechtzukommen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
 Jeder Läufer muss während des ganzen Wettkampfes das gesamte vorgeschriebene
Material bei sich haben (Punkt 7. Material). Dieses Material wird im Rucksack, der bei
der Startnummernausgabe gekennzeichnet wird, getragen. Der Rucksack darf während
des Wettkampfes nicht gewechselt werden. Der Rucksack und das vorgeschriebene
Material kann während dem Wettkampf jederzeit von der Organisation kontrolliert
werden!
 An den Verpflegungsposten gibt es Getränke und Speisen, die beim Posten verzehrt
werden müssen. Nur stilles Wasser und Energiegetränke stehen zum Füllen von Bidons
und Wasserbehältern zur Verfügung. Beim Verlassen der Verpflegungsposten ist jeder
Läufer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zum
nächsten Posten bei sich hat.
 Persönliche Unterstützung durch Betreuer ist ausschliesslich in den vorgesehenen Zonen
bei jedem offiziellem Verpflegungsposten (Streckenplan) erlaubt. Die Anweisungen der
Postenchefs sind zu befolgen. Jede professionelle Hilfe durch ein Team, Berufstrainer,
Arzt oder sonstige medizinische ausgebildete Personen ist nicht erlaubt.
 Das Begleiten eines Läufers ist nur zur moralischen Unterstützung erlaubt. Verboten ist
jede materielle oder physische Hilfe und mitlaufende Personen als sogenannte
„Pacemaker“.

5. Verpflegung und Kontrollposten

5.1 Verpflegungsposten

Auf dem Verpflegungsplan finden Sie die Liste der Standorte aller Verpflegungsposten. Es wird
zwischen kleinen und grossen Verpflegungsposten unterschieden.
Auf dem Plan sind die kleinen Verpflegungsposten mit markiert, die grossen
Verpflegungsposten mit
Bei sämtlichen Posten ist eine Zone für die Betreuer vorgesehen.
Bei den Verpflegungsposten steht Ihnen folgendes zur Verfügung:
 Kleiner Verpflegungsposten
Wasser, Energiegetränke, Gels und Riegel
 Grosser Verpflegungsposten
Wasser, verschiedene Energiegetränke, Cola, Bouillon, Energieriegel und Gels, Bananen,
Biberli, Trockenfrüchte, Trockenfleisch, Käse, Brot, Orangen etc.
Weiteres gemäss Verpflegungsplan
Für E101 gibt es beim Verpflegungsposten Burglauenen eine warme Mahlzeit (Pasta).
Bei allen Posten befinden sich Abfalleimer.
Littering ausserhalb der Verpflegungszonen resultiert in einer Zeitstrafe.
Der Organisator kann jederzeit und ohne Vorankündigung Verpflegungsstände oder
Getränkeposten hinzufügen.

5.2 Kontrollposten

Auf dem Streckenplan sind die Kontrollposten eingezeichnet. Diese Posten sind zwingend zu
passieren und können erst verlassen werden, wenn der Postenchef die Einwilligung gibt.
Ausserhalb dieser offiziellen Posten kann die Wettkampfleitung auch Kontrollen durchführen.
Deren Standorte werden nicht kommuniziert. Auf dem Faulhorn, Burglaunen und Kl. Scheidegg
werden die Läufer durch Ärzte kontrolliert und wenn aus Sicherheitsgründen nötig aus dem
Rennen genommen.

5.3 Zwischenzeiten

Bei folgenden Kontrollposten werden die Zwischenzeiten elektronisch durch Datasport erfasst:
 Faulhorn
 Burglauenen
 Wengen
 Männlichen
 Kl. Scheidegg
 Alpiglen
E101 Teilnehmer welche sich in Burglauenen entschliessen, direkt (ohne Wengen / Männlichen
/ Kleine Scheidegg) ins Ziel in Grindelwald zu laufen werden separat nach Alphabet gelistet
aber nicht gewertet.

5.4 Sicherheit und medizinische Hilfe

Bei verschiedenen Kontrollposten werden medizinische Helfer und Ärzte vor Ort sein. Jeder in
Schwierigkeit geratene Läufer (Verletzung oder gesundheitliche Probleme):
 meldet sich nach Möglichkeit beim nächsten Kontrollposten
 kann einen anderen Läufer um erste Hilfe bitten
 ruft die Notfallnummer der Veranstaltung (ist auf der Startnummer und Streckenplan
sichtbar)

5.5 Evakuierung und Befugnis Sanitätsdienst/Postenchef

Der Sanitätsdienst hat das Recht, Teilnehmer mit ungenügender Ausrüstung oder diejenigen
welche Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig
aus dem Rennen zu nehmen. Durch das Organisationskomitee verordnete Evakuierungen mit
Helikopter gehen zu Lasten der Teilnehmer. Die Sanitätsposten sind auf dem Streckenplan
vermerkt.

5.6 Streckenmarkierung

Das Verlassen der markierten Strecken ist verboten. Das nicht respektieren kann von einer
Strafe bis zur Disqualifikation führen. Alle Strecken werden mit Fähnchen, Trassierband,
Markierungsspray und Hinweisschildern markiert. Die Abschnitte in der Nacht werden zusätzlich
mit reflektierenden Fähnchen, reflektierenden Pfosten, Signalstäbe und Lampen markiert.
Wettkampfreglement

6. Zeitlimiten und Aufgabe

6.1 Zeitlimiten

Maximal genehmigte Zeiten für die Gesamtstrecken:
 E101 28 Stunden
06.30 Uhr Grosse Scheidegg
09.45 Uhr First (zweiter Durchgang)
11.15 Uhr Oberläger Bussalp
12.30 Uhr Faulhorn
15.00 Uhr Schynige Platte
17.30 Uhr Burglauenen
20.00 Uhr Wengen
22.30 Uhr Männlichen
04.00 Uhr Alpiglen
08.00 Uhr Zielschluss
 E51 14 Stunden
10:30 Uhr First
12:15 Uhr Oberläger Bussalp
13:30 Uhr Faulhorn
17:00 Uhr Schynige Platte
21:00 Uhr Zielschluss
 E16 5 Stunden
Die Zeitlimiten der verschiedenen Abschnitte sind auf dem Zeitplan. Die Läufer müssen vor der
Zeitlimite den Posten verlassen, unabhängig der Ankunftszeit beim jeweiligen Posten. Alle
Läufer, welche die Zeitlimiten überschreiten, werden aus dem Rennen genommen. Die
betroffenen Läufer müssen beim jeweiligen Posten die Startnummer abgeben.
Den Anweisungen der Streckenposten ist strikt Folge zu leisten. Geht ein Läufer ohne
Startnummer weiter, erfolgt dies auf seine eigene Verantwortung.

6.2 Aufgabe

Ein Läufer darf, ausser bei Verletzung und Erschöpfung, den Wettkampf nur an Kontrollposten
abbrechen. Er muss sich in diesem Fall beim Postenchef melden und dessen Anweisungen
befolgen. Das weitere Vorgehen und der Rücktransport werden durch den Postenchef
organisiert.
Bei Aufgabe und aus dem Wettkampf genommene Personen müssen den Chip bis spätestens
Samstag, 19.07.2014 (Läufer E16 und E51) um 21.00 Uhr und Sonntag 20.07.2014 um 9.00 Uhr
(Läufer E101) im Ziel abgeben.

7. Material

Das obligatorische Material für die Strecken E51 und E101 sind:
 Rucksack
 Mobiltelefon (immer eingeschaltet)
 Rettungsdecke von mind. 1.40m x 2m
 Pfeife
 Elastische Binde für einen Notverband mind. 80cm x 3cm
 Wasserdichte Jacke mit Membran, mind. 1.5-lagig, (Gore-Tex oder ähnlich) fabriziert für
Schlechtwetter
 Warme Langarmschicht wie Primaloft, Daune oder Thermo-Shirt (keine Baumwolle),
mind. 150 gr.
 lange Überhose, lange Laufhose oder Beinlinge
 Ersatz T-shirt
 Stirnband oder Mütze
 Sonnenbrille
 Handschuhe
 Verpflegung
 Wasserflasche, Wassersack oder Bidon (mindestens 8 dl)
 Trinkbecher (an den Verpflegungsposten sind keine vorhanden)
Zusätzlich für E101:
 Zwei Stirnlampen mit Ersatzbatterien für mind. eine Lampe
 muss spätestens ab 21.30 Uhr getragen und eingeschaltet werden
 Reflektierendes Band (wird vom Organisator abgegeben)
 muss spätestens ab 21:30 Uhr getragen werden
Das obligatorische Material wird bei der Startnummernausgabe kontrolliert. Jeder Athlet muss
dieses während des ganzen Wettkampfes bei sich haben. Das obligatorische Material ist
zusätzlich zur Laufkleidung (Laufanzug und Laufschuhe) zu verstehen.
Es wird folgendes Zusatzmaterial empfohlen (nicht vollständige Liste):
 Stöcke
 Ersatzkleider bei schlechtem und kaltem Wetter
 Sonnencreme
Das Organisationskomitee kann aufgrund der Witterungsverhältnisse kurzfristig vor dem Start
weitere Ersatzkleider (gegen Nässe und Kälte) als zusätzliches obligatorisches Material
verlangen. Auf der Strecke und im Ziel kann das obligatorische Material mit Stichproben
überprüft werden.
Jeder Athlet, der beschliesst mit Stöcken zu starten, muss diese den ganzen Wettkampf und bis
ins Ziel mittragen. Es ist verboten auf der Strecke Stöcke anzunehmen oder abzugeben.
Für die Strecke E16 wird kein obligatorisches Material verlangt.

8. Startnummernausgabe

Jeder Athlet muss seine Startnummer persönlich abholen. Bei der Startnummernausgabe muss
ein Ausweispapier mit Foto und das ganze obligatorische Material vorgewiesen werden. Das
obligatorische Material wird kontrolliert und der Rucksack markiert.
Startnummernausgabe:
Freitag, 18. Juli 2014 von 09:00 bis 19:30 für die Strecken E101, E51 & E16
Samstag, 19. Juli 2014 von 07:00 bis 09:45 nur für Strecke E16
Bei der Startnummernausgabe erhält jeder Läufer:
Startnummer Diese ist auf der Brust, Bauch oder Bein zu tragen. Sie muss während des
ganzen Wettkampfes gut sichtbar sein. Die Startnummer ermöglicht dem
Teilnehmer den Zutritt zu den Verpflegungsposten, Sanitäts- und Ruhezone,
zu den Kleiderdepots, Duschen und zum Transport bei Aufgabe zurück nach
Grindelwald.
Chip Dieser ist für die Zeitmessung und muss nach dem Zieleinlauf sofort
abgegeben werden. Nicht zurückgegebene Chip werden dem Läufer mit CHF
50.- in Rechnung gestellt. Bei Aufgabe und aus dem Wettkampf genommene
Personen müssen den Chip bis spätestens Samstag, 19.07.2014 (Läufer E51 &
E16) um 21.00 Uhr und Sonntag 20.07.2014 um 9.00 Uhr (Läufer E101) im Ziel
abgeben.
Zusätzlich für E101 und E51
Streckenplan Läufer der Strecken E101 und E51 erhalten für die jeweilige Strecke einen
Streckenplan, indem alle Kontroll- und Verpflegungsposten eingezeichnet
sind. Dieser ist während des ganzen Wettkampfes mitzutragen. Auf dem Plan
sind zusätzlich die Schlusszeiten und die Notfallnummer aufgeführt.
Becher Jeder Läufer erhält einen Becher den er während des ganzen Wettkampfes
bei sich haben muss. Bei den Verpflegungsständen werden keine Becher zur
Verfügung gestellt.
Plastiksack (35l) Läufer der Strecke E101 können alle benötigten Dinge wie Kleider, Schuhe
und Verpflegung in diesem Sack deponieren. Dieser wird anschliessend vom
Organisator zum Kontrollposten „Burglauenen“ (ca. bei Hälfte der Strecke
E101) transportiert. Abgabe Samstag 03:00 bis 04:00 im Startgelände.

9. Strafen

Die Wettkampfleitung, Jury und Postenchefs können Strafen gemäss folgender Tabelle mit
sofortiger Wirkung oder nach dem Wettkampf anwenden:
Vergehen Strafe
Betreuung oder Verpflegung durch eine nicht am
Wettkampf teilnehmenden Person (ausserhalb der
autorisierten Zonen)
30 Minuten
Abkürzungen oder Verlassen der vorgegebenen
Strecke
30 Minuten bis Disqualifikation
Ablehnung der obligatorischen Materialkontrolle
(vor, während und nach dem Wettkampf)
Disqualifikation
Fehlen des obligatorischen Materials 15 Minuten bis Disqualifikation
Wegwerfen (absichtlich) von Abfällen durch einen
Läufer oder einen seiner Begleiter
1 Stunde
Untersagen jeglicher Hilfeleistung an anderen
Personen in Schwierigkeiten (Läufer und nicht am
Wettkampf teilnehmende Personen)
1 Stunde
Verwendung von Stöcken, welche nicht vom Start an
mitgenommen wurden
1 Stunde
Nicht sichtbar angebrachte Startnummer 15 Minuten
Respektlosigkeit gegenüber anderen Personen
(Veranstalter oder Läufer)
1 Stunde
Schwindel (Verwendung von Verkehrsmitteln,
Startnummerntausch etc.)
Disqualifikation
Fehlen eines elektronischen Chips Gemäss Entscheid der Jury
Nichtdurchlaufen eines Kontrollposten Gemäss Entscheid der Jury
Nichtbeachtung einer Anweisung des Veranstalters,
Streckenchefs, Postenchefs, Arztes oder Sanitäters
Disqualifikation
Ablehnung einer Dopingkontrolle Der Läufer wird bestraft wie im Falle eines
positiven Dopingbefundes
Verlassen eines Kontrollposten nach der Zeitlimite Disqualifikation
Jedes andere im Reglement fehlende Vergehen, wird gemäss Entscheid der Wettkampfjury
bestraft. Bei Disqualifikation erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.

10. Antidoping

Es gelten die internationalen Dopingregeln. Jeder Athlet kann während oder nach dem
Wettkampf einer Doping Kontrolle unterzogen werden.

11. Beschwerde

Beschwerden müssen schriftlich und spätestens zwei Stunden nach dem Zieleinlauf des
betroffenen Athleten bei der Wettkampfjury gegen eine Kaution von CHF 50.- abgegeben
werden.

12. Jury

Die Wettkampfjury besteht aus folgenden Personen:
 Präsident der Organisation
 Technischer Leitung
 Mitglied des Organisationskomitee
 Mitglied des Sicherheitsausschuss
 bei Bedarf involvierter Streckenabschnittschef
 bei Bedarf involvierte Postenchefs
Die Jury ist berechtigt, über alle während des Wettkampfes aufgetretenen Zweifelsfälle, ein
Urteil zu fällen. Gegen die Entscheidungen der Jury ist kein Einwand möglich.

13. Streckenänderung und Absage

Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann die Wettkampfleitung
jederzeit Strecken- und Postenänderungen vornehmen. In diesem Falle können auch die
Zeitlimiten angepasst werden. Bei Streckenänderung wird die Zeitmessung bestmöglichst
weitergeführt.
Aus Sicherheitsgründen behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, den Wettkampf
abzubrechen.
Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine
Ansprüche auf Rückerstattung von Startgeldern.

14. Versicherung

Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Läufer muss über eine persönliche
Unfallversicherung verfügen. Diese muss Kosten für Rettungen und Bergungen (insbesondere
Helikopter) sowie Heilung einschliessen. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber
dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter schliesst für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese
Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Veranstaltung und seiner Helfer.

15. Rangverkündigung und Preise

Siegerehrungen:
E101 Sonntag, 10.00 Uhr
E51 Sonntag, 10.00 Uhr
E16 Samstag, 15.00 Uhr
Läufer des E101 und E51 erhalten nach dem Zieleinlauf ein Finisher T-shirt. Die fünf ersten
Damen und Herren des Gesamtklassements erhalten einen Spezialpreis. Zudem erhalten die
ersten drei aller Kategorien einen Preis.
Preise werden nur an anwesende Gewinner abgegeben. Preise werden nicht nachgesandt.

16. Bergpreis

Beim Bergpreis „Faulhorn“ wird der schnellsten Dame und dem schnellsten Herr der Strecke
E101 und E51 und dem schnellsten Couple einen Spezialpreis übergeben.

17. Bildrechte

Alle Teilnehmer verzichten auf jegliches Bildrecht vor, während und nach dem Wettkampf sowie
alle Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern bezüglich der Verwendung
der Bilder, Ton oder Filmaufnahmen.

18. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Interlaken.
Grindelwald, 4. Oktober 2013
Für das Organisationskomitee,
Marcel Marti Ralph Näf
Technischer Leiter OK Präsident

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